Epochaler
Einschnitt in bundesdeutsche Justizgeschichte – Deutsche Bevölkerung
jahrzehntelang über wahre rechtliche Lage im Unklaren gelassen
von ADN - http://adn1946.wordpress.com/2014/05/10/epochaler-einschnitt-in-bundesdeutsche-justizgeschichte
Das Verwaltungsgericht Leipzig entscheidet demnächst über die
Legitimität und Zuständigkeit der gesamten bundesdeutschen
Behördenarchitektur.
Erstmals wurde am Freitag in Leipzig offiziell
darüber verhandelt, welche generelle völkerrechtliche Position
sämtliche admnistrativen Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland
einnehmen.
Der Kläger Peter Frühwald, der im Jahr 2010 seine
Staatliche Selbstverwaltung gemäß Artikel 9 UNO-Resolution Nr. 56/83
erklärt hatte, will ganz grundsätzlich von dem Gericht untersuchen und
feststellen lassen, dass die Bundesrepublik nicht souverän ist und
lediglich als Verwaltungseinheit der Alliierten fungiert.
Er hat
sich diese Rechtsauffassung im vergangenen Jahr bereits von
Repräsentanten der russischen Militärverwaltung in der Berliner
Botschaft Russlands und von US-amerikanischen Besatzungsbehörden in
Stuttgart bestätigen lassen.
Diese tatsächliche rechtliche Lage
Deutschlands als Besatzungsgebiet von 1945 bis in die Gegenwart
untermauerte er durch die Vorlage zahlreicher völkerrechtlich relevanter
Dokumente aus den vergangenen sieben Jahrzehnten.
Daraus geht
hervor, dass Deutschland bislang weder einen Friedensvertrag mit den
Siegermächten des Zweiten Weltkriegs hat noch über eine vom Volk nach
1945 verabschiedete Verfassung verfügt.
Richterin Zarden protokollierte die umfänglichen Darlegungen des Klägers und stellte eine rasche Entscheidung in Aussicht.
Die Beklagte – im vorliegenden Fall die Landesdirektion Sachsen (LDS)
bzw. das Bundesland Sachsen – trug keinerlei Gegenargumente vor und
beschränkte sich darauf, die Zurückweisung der Anträge des Klägers zu
beantragen.
Frühwald hatte darauf hingewiesen, dass die
bundesdeutschen Verwaltungen aufgrund der besatzungsrechtlichen Vorgaben
dazu verpflichtet waren und sind, die deutsche Bevölkerung über die
wahre juristische Situation umfänglich und permanent zu informieren.
Das wurde jedoch nicht getan. Im Gegenteil – über Jahrzehnte hinweg
verschleierten Bundes- und Länderbehörden der BRD die wirkliche Lage
nicht nur, sondern verschwiegen sie zudem.
Viele kritisch
nachfragende Bürger wurden und werden dafür von BRD-Mitarbeitern aus
Finanzämtern, Polizei oder von Gerichtsvollziehern schikaniert,
wirtschaftlich ruiniert oder sogar inhaftiert.
Inzwischen haben
sich viele Deutsche dieses juristische, nicht einmal an Universitäten
und in Verwaltungssschulungen vermittelte Wissen vor allem aus dem
Völkerrecht und dem internationalen Recht autodidaktisch angeeignet.
Einer vor wenigen Tagen ausgestrahlten Fernsehdokumentation des
TV-Senders ZDFinfo zufolge gibt es 93 Gruppierungen im gesamten
Bundesgebiet, deren Mitglieder entweder ihre staatliche Selbstverwaltung
erklärte haben oder damit sympathisieren.
Es seien Tausende.
Andere Schätzungen reichen in den Millionen-Bereich.
Nicht nur für sie hat die bevorstehende Entscheidung eine kaum übersehbare weitreichende Bedeutung.
In der vom Kläger beantragten Konstellation bricht ein sorgsam und
skrupellos aufgebautes Lügengebäude mitsamt der sogenannten deutschen
Wiedervereinigung und dem angeblich alle noch offen gebliebenen Fragen
regelnden 2+4-Vertrag von 1990 völlig in sich zusammen.
Ein
tatsächlicher und ehrlicher Neubeginn mit Friedensvertrag und Verfassung
Deutschlands in der Mitte Europas würde in die Nähe des Möglichen
rücken.
Den Mitarbeitern des Gerichts war die epochale Dimension
des Streitgegenstands offensichtlich klar, denn unmittelbar vor dem
Verhandlungstermin wurden Besucher und Pressevertreter gründlich
gefilzt.
Sie mussten sich umfangreichen Sicherheitsuntersuchungen und Leibesvisitationen unterziehen.
Das ist für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ein ausgesprochen seltenes Phänomen.