Deutschland sagt ja zum Frieden

 

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Hallo und herzlich willkommen auf unseren Friedensseiten.

Diese Seiten widmen sich einem ganz speziellen Frieden: Den Frieden für unser Land - Deutschland.

Am 8. Mai 1945 wurde ein Waffenstillstandsvertrag unterzeichnet und seid diesem Tag ist Deutschland ein besetztes Gebiet ohne wirkliche hoheitliche Rechte.

Diese Seiten hier sind keiner rechts radikalen Gruppierung zu zu ordnen! Sie sollen dazu dienen, dem Wunsche unserer Mitbewohner dieses Landes Gehör bei unseren "Verwaltern" zu verschaffen.

Seit längerer Zeit beschäftige ich mich nun auch mit diesem Thema und es ist erstaunlich, was da so alles zu Tage tritt.

Nach der "Fertigstellung" der www.weltkritisches.de
ist einiges an Druck gegangen - doch ein unzufriedenes Gefühl ist immer geblieben und diesem möchte ich hier entgegen treten.

Durch einige kluge Leute durfte ich lernen, dass es keinen Sinn ergibt, gegen etwas zu kämpfen (damit gebe ich mein Energie in diese bekämpfte Thematik hinein).

Sein Engagement (Aktivität, Anstrengung, Anteilnahme, Beteiligung) für etwas ein zu setzen ist wesentlich effektiver. 

Wir sind das Volk!

Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen. (Schiller)

In diesem Video wird die derzeitige politisch-soziale Situation unseres Landes sauber heraus gearbeitet.

Epochaler Einschnitt in bundesdeutsche Justizgeschichte – Deutsche Bevölkerung jahrzehntelang über wahre rechtliche Lage im Unklaren gelassen

von ADN  -  http://adn1946.wordpress.com/2014/05/10/epochaler-einschnitt-in-bundesdeutsche-justizgeschichte

Das Verwaltungsgericht Leipzig entscheidet demnächst über die Legitimität und Zuständigkeit der gesamten bundesdeutschen Behördenarchitektur.
Erstmals wurde am Freitag in Leipzig offiziell darüber verhandelt, welche generelle völkerrechtliche Position sämtliche admnistrativen Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland einnehmen.

Der Kläger Peter Frühwald, der im Jahr 2010 seine Staatliche Selbstverwaltung gemäß Artikel 9 UNO-Resolution Nr. 56/83 erklärt hatte, will ganz grundsätzlich von dem Gericht untersuchen und feststellen lassen, dass die Bundesrepublik nicht souverän ist und lediglich als Verwaltungseinheit der Alliierten fungiert.
Er hat sich diese Rechtsauffassung im vergangenen Jahr bereits von Repräsentanten der russischen Militärverwaltung in der Berliner Botschaft Russlands und von US-amerikanischen Besatzungsbehörden in Stuttgart bestätigen lassen.

Diese tatsächliche rechtliche Lage Deutschlands als Besatzungsgebiet von 1945 bis in die Gegenwart untermauerte er durch die Vorlage zahlreicher völkerrechtlich relevanter Dokumente aus den vergangenen sieben Jahrzehnten.
Daraus geht hervor, dass Deutschland bislang weder einen Friedensvertrag mit den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs hat noch über eine vom Volk nach 1945 verabschiedete Verfassung verfügt.

Richterin Zarden protokollierte die umfänglichen Darlegungen des Klägers und stellte eine rasche Entscheidung in Aussicht.
Die Beklagte – im vorliegenden Fall die Landesdirektion Sachsen (LDS) bzw. das Bundesland Sachsen – trug keinerlei Gegenargumente vor und beschränkte sich darauf, die Zurückweisung der Anträge des Klägers zu beantragen.

Frühwald hatte darauf hingewiesen, dass die bundesdeutschen Verwaltungen aufgrund der besatzungsrechtlichen Vorgaben dazu verpflichtet waren und sind, die deutsche Bevölkerung über die wahre juristische Situation umfänglich und permanent zu informieren.
Das wurde jedoch nicht getan. Im Gegenteil – über Jahrzehnte hinweg verschleierten Bundes- und Länderbehörden der BRD die wirkliche Lage nicht nur, sondern verschwiegen sie zudem.
Viele kritisch nachfragende Bürger wurden und werden dafür von BRD-Mitarbeitern aus Finanzämtern, Polizei oder von Gerichtsvollziehern schikaniert, wirtschaftlich ruiniert oder sogar inhaftiert.

Inzwischen haben sich viele Deutsche dieses juristische, nicht einmal an Universitäten und in Verwaltungssschulungen vermittelte Wissen vor allem aus dem Völkerrecht und dem internationalen Recht autodidaktisch angeeignet.

Einer vor wenigen Tagen ausgestrahlten Fernsehdokumentation des TV-Senders ZDFinfo zufolge gibt es 93 Gruppierungen im gesamten Bundesgebiet, deren Mitglieder entweder ihre staatliche Selbstverwaltung erklärte haben oder damit sympathisieren.
Es seien Tausende.
Andere Schätzungen reichen in den Millionen-Bereich.
Nicht nur für sie hat die bevorstehende Entscheidung eine kaum übersehbare weitreichende Bedeutung.

In der vom Kläger beantragten Konstellation bricht ein sorgsam und skrupellos aufgebautes Lügengebäude mitsamt der sogenannten deutschen Wiedervereinigung und dem angeblich alle noch offen gebliebenen Fragen regelnden 2+4-Vertrag von 1990 völlig in sich zusammen.
Ein tatsächlicher und ehrlicher Neubeginn mit Friedensvertrag und Verfassung Deutschlands in der Mitte Europas würde in die Nähe des Möglichen rücken.

Den Mitarbeitern des Gerichts war die epochale Dimension des Streitgegenstands offensichtlich klar, denn unmittelbar vor dem Verhandlungstermin wurden Besucher und Pressevertreter gründlich gefilzt.
Sie mussten sich umfangreichen Sicherheitsuntersuchungen und Leibesvisitationen unterziehen.
Das ist für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ein ausgesprochen seltenes Phänomen.

  

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